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Kauf, Miete und Pacht

Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen

Informationen zur Beantragung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte).

Leistungsbeschreibung

Allgemeines zur Erläuterung:

Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher und Liegenschaftskarten in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen. Die Liegenschaftskarte (Flurkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters und enthält u. a.:

- > Grenzen und Bezeichnung (Nummer) der Flurstücke, - > Gebäude einschließlich der Hausnummern, - > Tatsächliche Nutzungsarten des Bodens, - > ausgewählte topographische Informationen, - > Verwaltungsgrenzen (u. a. Gemarkungs- und Gemeindegrenzen) und - > Straßennamen.

Wenn eine graphische und maßstäbliche Darstellung eines Flurstücks benötigt wird (z. B. zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde, im Rahmen der Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder allgemein für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich), muss ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) erstellt werden. Dieser Auszug kann von jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung InfoLika (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") erstellt werden. Mit dabei ist der Auszug zur Bauvorlage, wie er im Baugenehmigungsverfahren verlangt wird. Folgende Auszüge - konkret auf das individuelle Bedürfnis zugeschnitten - können kostenfrei selbst erstellt werden:

Auszug Liegenschaftskarte
Auszug Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung
Auszug Liegenschaftskarte mit Luftbild
Auszug Liegenschaftskarte gemäß § 7 ThürBauVorlVO
Flurstücksnachweis
Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung
Flurstücksnachweis, konfigurierbar

Hinweis: Eigentümerdaten sind in den angebotenen Auszügen nicht enthalten, diese bleiben weiterhin kostenpflichtig und setzen die Prüfung des berechtigten Interesses voraus.

Falls ein amtlicher, kostenpflichtiger Auszug benötigt wird, so kann dieser auf Antrag sowohl digital (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") als auch analog bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen.

Die oben genannte Anwendung InfoLika ist neben weiteren Portalen (z. B. BORIS-TH, Grundsteuer-Viewer-TH, Umweltportal-TH, Geoportal-TH, Radroutenplaner-TH u. a.) Bestandteil des Thüringen Viewer dem zentralen Fenster zur Geodatenwelt Thüringens. Nachfolgend ist neben dem Link zum Thüringen Viewer auch ein Link zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung enthalten.

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) kann kostenfrei (via Anwendung InfoLika) oder kostenpflichtig (schriftlich - Brief / Fax / E-Mail, telefonisch oder online – Onlineshop TLBG) bezogen werden.

Zur Bearbeitung des kostenpflichtigen Antrages sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

- > Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder postalische Anschrift, ggf. Angabe des Grundbuchblattes)

- > Beglaubigung erforderlich (Ja / Nein)

- > Angaben zum Abgabeformat (DIN A4, DIN A3 oder größer bis DIN A0)

- > Angaben zum Antragsteller und zur Gebührenübernahme

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) wird in analoger Form übersandt oder zum Download bereitgestellt

Amtliche kostenpflichtige Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur von den Dienststellen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Die Leistung Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) unterliegt nicht dem Datenschutz (keine personenbezogenen Daten, keine unmittelbare Verknüpfung zu personenbezogenen Daten) und kann ohne Begründung von jedermann beantragt werden.

Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose (nicht formgebundene) Bestätigung zur Übernahme der Kosten.

Die Erstellung eines digitalen Auszuges mittels der Anwendung InfoLika (siehe Leistungsbeschreibung) ist gebührenfrei.

Bei der Wahl einer kostenpflichtigen Erstellung von Auskünften und Auszügen (analog oder digital) aus der Liegenschaftskarte richten sich die Kosten (Gebühren ) für die Erteilung nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Ausgaben aus den Datenbanken des Liegenschaftskatasters - in der jeweils gültigen Fassung und betragen zwischen 15,00 bis 40,00 EUR.

keine

- > sofort bei Direktbezug (Selbstabholung), sonst ca. 3 Tage (- jew. bei Beantragung einer kostenpflichtigen Erstellung)

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

- > da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich

- > kein Widerruf, da Sonderanfertigung

(Anm.: - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle…)

Die kostenfreie Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte (verschiedene Auszugsformen) kann von jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung InfoLika (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") erstellt werden.

Die kostenpflichtige Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte (z. B. Auszüge mit Eigentümerangaben) durch die zuständigen Stellen kann schriftlich über einen formlosen Antrag oder direkt über die Eingabemaske im Onlineshop des TLBG (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") beantragt werden.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

TLBG - R 34

06.05.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Zeulenroda-Triebes
Heinrich-Heine-Straße 41
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

0361 574166-0

Fax

0361 574166-299

E-Mail

poststelle.zeulenroda-triebes@tlbg.thueringen.de

WWW

Übersicht Katasterbereiche des TLBG

WWW

Onlineshop TLBG

WWW

Internet-Startseite TLBG

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Abteilung 1220 Statistik und Geoinformation
Kornmarkt 12
07545 Gera

Zahlen, Daten, Fakten...

...Die Verwaltung braucht sie, um richtig planen zu können.
...Die Kommunalpolitik braucht sie, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.
...Unternehmen, die in Gera ansässig sind, oder Gera für Investitionen in Betracht ziehen, brauchen sie, um wirtschaftsrelevante Entscheidungen zu treffen.
...Für die Wissenschaft tätige Personen, Studenten oder Schüler, die sich mit der Stadt Gera befassen, brauchen sie für die Argumentation in ihren Arbeiten.
...Beispielsweise auch Grundlage bei der Entscheidung zum Hausbau oder den Erwerb von Wohneigentum.

Für all dies - und sicher noch viel mehr - sind wir der erste Ansprechpartner. Unsere Statistiken geben Einblicke in die Bevölkerungsstruktur und deren Entwicklung, in die Haushaltestruktur, in den Wohn- und Gebäudebestand, in den Arbeitsmarkt und in soziale, sowie kulturelle Ergebnisse. Wir bereiten unsere Zahlen und Fakten in lesbaren Tabellen, Grafiken und Karten auf.

Telefon

0365 838-1220

Fax

0365 838-1845

E-Mail

Statistik@gera.de

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