Richtlinie Wolf-Luchs - Prävention
Hier erhalten Sie Informationen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Durch die Förderrichtlinie Wolf/Luchs können Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere gefördert werden. Beispielsweise können Sie bei der Anschaffung wolfsabweisender Zäune oder von Herdenschutzhunden finanzielle Unterstützung erhalten.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dann können Sie die Präventionsmaßnahmen erwerben. Das Auszahlungsverfahren und die Form der Verwendungsnachweisführung wird im Zuwendungsbescheid geregelt.
Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 33.
Sie können Präventionsmaßnahmen beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie halten Ihre Tiere innerhalb der Weidesaison auf einer Weide in Thüringen.
- Es handelt sich um Schafe, Ziegen, Gehegewild und andere Nutztierarten (mit einer Widerristhöhe im ausgewachsenen Zustand von maximal 112 cm).
- Es wurden meldepflichtige Tiere bei der Tierseuchenkasse des Landes beziehungsweise nach der Viehverkehrsordnung angezeigt.
- Die Präventionsmaßnahme (Wert des Materials) und Wert des Schutzgutes stehen in einem angemessenen Verhältnis.
Hinweis: Mit der Umsetzung der Maßnahme (beispielsweise Kauf des Materials) dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des TLUBN.
- De-minimis-Erklärung (erforderlich nur von Antragstellern, die nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind)
- Nachweis des Tierbestandes durch Kopie des aktuellen Tierseuchenkassenbescheides
- drei Vergleichsangebote zu den geplanten Anschaffungen (Präventionsmaterial)
Alle weiteren Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendung beziehungsweise zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Abgabe: gebührenfrei
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Zuwendungsempfänger und Begünstigte können Unternehmen sein, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Antragsteller können Zuwendungen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
05.08.2025
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Bei Fragen können Sie sich an die Bewilligungsbehörde wenden.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung |
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Telefon | |
Fax | +49 361 57394-3890 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |