Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Zielgruppen von Projekten, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind Menschen mit Migrationsbiografie im Sinne der Definition der Personengruppe „Menschen mit...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Zielgruppen von Projekten, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind Menschen mit Migrationsbiografie im Sinne der Definition der Personengruppe „Menschen mit Migrationshintergrund“ des Statistischen Bundesamtes. Dies gilt unabhängig von der Bleibeperspektive und schließt ausländische Staatsangehörige ohne auf Dauer angelegten Aufenthalt ein.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Migrationsbiografie am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten.
Das für Migrations- und Integrationsangelegenheiten zuständige Ministerium verfolgt mit dieser Richtlinie die folgenden Programmziele:
- Stärkung der Kompetenzen von Menschen mit Migrationsbiografie,
- Stärkung der chancengleichen Teilhabe und der aktiven Partizipation von Menschen mit Migrationsbiografie am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben,
- Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Menschen mit Migrationsbiografie und Aufnahmegesellschaft,
- Steigerung des Erfolgs bundesfinanzierter Integrationsmaßnahmen, insbesondere Integrationskurse nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sowie Maßnahmen zur Erstorientierung und Wertevermittlung,
- Bereitstellung von Beratungs- und Informationsangeboten für Menschen mit Migrationsbiografie,
- Verbesserung der Vernetzung, Qualifizierung und Beratung der mit Migrations- und Integrationsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 511
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Förderanträge sind ausschließlich per E-Mail an Referat 511 im Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten:
Alle Antragsunterlagen nach der Projektförderrichtlinie Integration
Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.
Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 30. September des Vorjahres, spätestens jedoch 6 Wochen vor Projektbeginn, per E-Mail beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 511, beantragt werden.
Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.
Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
08.10.2025
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten - Referat 511 |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 57332-1190 |
| WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten - Referat 511 |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |