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Organisationseigene Beratungen im Handwerk beantragen

Als Thüringer Handwerkskammer oder Fachverband des Thüringer Handwerks können Sie mit organisationseigenen Beratungen im Handwerk unterstützt werden.

Leistungsbeschreibung

Als Thüringer Handwerkskammer oder Fachverband des Thüringer Handwerks können Sie folgende organisationseigene Beratungen im Handwerk in Anspruch nehmen:

  • durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater der Thüringer Handwerkskammern sowie der Fachverbände des Thüringer Handwerks (BiH)
  • durch Beauftragte für Innovation und Technologie bei den Thüringer Handwerkskammern (BIT)

Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.

  • Die Antragstellung für die Förderung von organisationseigenen Beratungen im Handwerk im Rahmen der Beratungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich.
  • Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die TAB mit schriftlichen Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann.
  • Die Bewilligung von Zuwendungen nach Ziffer 2.2.1 (Beraterstellen ohne Kofinanzierung durch den Bund) erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Thüringer Ministerium.

Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.

Als Antragstellende kommen Thüringer Handwerkskammern sowie Fachverbände des Thüringer Handwerks infrage.

Anlagen zum Antrag:

  • Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Eigenmittelerklärung
  • Fördernotwendigkeit
  • Antrag Bundesförderung (bei Förderung mit Bundesmitteln)
  • Tätigkeitsbeschreibung des zur Förderung beantragten Personals
  • Qualifikationsnachweis des zur Förderung beantragten Personals
  • (projektbezogene) Arbeitsverträge des zur Förderung beantragten Personals im Entwurf
  • Aktueller Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister)
  • Aktueller Gesellschaftervertrag/Satzung
  • Nachweis Gemeinnützigkeit (sofern zutreffend)
  • Arbeitszeitprofile des zur Förderung beantragten Personals (bei BIT)
  • Gegebenenfalls Nachweis anderer öffentlicher Mittel für das Vorhaben

Gebühr: gebührenfrei

Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an die TAB zu richten.

Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an die TAB zu richten.

Antragsfrist: 6 Wochen

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Qualität und Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen.

Gegen den Bescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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04.08.2025

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Gorkistraße 9 99084 Erfurt


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Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
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