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Förderung von Bildung und Forschung

Zuwendung oder Erstattung für kooperative Klasse der Berufsvorbereitung an einer Berufsschule beantragen

Der Freistaat Thüringen unterstützt Schulträger finanziell, wenn sie Klassen zur Berufsvorbereitung einrichten und durchführen. Dafür können die entstehenden Kosten ganz oder teilweise erstattet werden.

Leistungsbeschreibung

Als Schulträger können Sie eine Förderung für die Einrichtung und Durchführung von Klassen zur Berufsvorbereitung beantragen. Diese Klassen unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihre berufliche Orientierung zu vertiefen und grundlegende allgemeinbildende sowie berufsbezogene Kompetenzen zu erwerben.
Durch das Vollzeitangebot helfen Sie den Teilnehmenden, einen Ausbildungsplatz oder einen anderen passenden Anschluss zu finden. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag, junge Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf zu begleiten.
Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Berufsvorbereitungsjahr 
  • Berufsintegrationsklasse
  • Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zur Verbesserung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit 
     

Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit einem Finanzierungsplan möglichst vor Beginn der Maßnahme, schriftlich oder elektronisch beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. 

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
 

  • Der Zuwendungsempfänger ist Träger einer kommunalen oder privaten Berufsschule oder einer Berufsschule mit sonderpädagogischer Förderung.
  • Das eingesetzte Personal ist fachlich und persönlich für die Aufgaben geeignet.
  • Die Finanzierung der Maßnahme ist insgesamt gesichert.
  • Eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Maßnahme ist gewährleistet. 
  • Gegen den Zuwendungsempfänger ist kein Insolvenzverfahren anhängig oder eröffnet.

  • Beschreibung der Maßnahme durch den Träger
  • Bestätigung der Schulen zur Teilnahme an der Maßnahme
     

  • Widerspruch 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
     

Folgende Ausgaben können gefördert oder erstattet werden:

  • Vergütungen für eigenes Personal, einschließlich der Arbeitgeberanteile
  • Honorare für eingesetztes Fremdpersonal
  • Ausgaben für externe Kooperationspartnerinnen und -partner
  • indirekte Kosten und sonstige notwendige Ausgaben, die mit der Maßnahme in Zusammenhang stehen
     

Zuständige Stellen

Stelle

Referat 412 - Antrag / VWN Berufsorientierung und Schulförderung
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57332-1467

E-Mail

andre.stalph@tlvwa.thueringen.de

WWW

Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur

WWW

Flugplatzförderung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein