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Förderung von Energie und Klimaschutz

Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen

Bei entsprechenden Voraussetzungen können Haupt- und Nebenerwerbslandwirte über einen Sammelantrag Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirteeinkommensstützung, die gekoppelten Einkommensstützungen und die Ökoregelungen beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Direktzahlungen sind flächengebundene entkoppelte beziehungsweise an die Tieranzahl gekoppelte Einkommensbeihilfen und spezifische Zahlungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) für landwirtschaftliche Unternehmen.

Sie werden auf Basis des Flächenumfangs oder des Tierbestands bewilligt.

Dabei sind neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.

Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.

Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.

Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr

Onlinebasierter georäumlicher Antrag

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.

Es fallen keine Gebühren an.

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.

Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür

-  die VO (EU) 2021/2115

-  das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),

-  das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,

-  das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),

-  die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),

-  die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),

-  die GAP-Integriertes Verwaltungs- und     Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),

-  die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)

-  sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Online-Dienste vorhanden: Ja

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

10.04.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein
Am Bahnhof 1a
07580 Großenstein

Telefon

+49 361 574187-001

Fax

+49 361 574187-088

E-Mail

post.gro@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

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Stelle

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99601 Sömmerda

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+49 361 574013-333

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Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes

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+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

07931 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

07931 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

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post.zr@tlllr.thueringen.de

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