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Förderung von Energie und Klimaschutz

KULAP 2014 - Förderungen beantragen

Über das Programm KULAP 2014 können Sie eine Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, zu der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zu Naturschutz und Landschaftspflege erhalten. Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Leistungsbeschreibung

KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.

Es ist das Vorgängerprogramm des derzeitigen KULAP 2022 und gilt für alle in der vergangenen Förderperiode beantragten Maßnahmen, deren Verpflichtungszeit noch nicht abgelaufen ist. KULAP-2014-Maßnahmen können nicht mehr neu beantragt werden. Aber bei der Maßnahme Ökologischer Landbau ist eine Ausdehnung der Verpflichtungsfläche möglich.

KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand beziehungsweise die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.

Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:

  • Artenreiche Fruchtfolge A1
  • Betrieblicher Erosionsschutz A3
  • Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
  • Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
  • Rotmilanschutz A6

Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:

  • Artenreiches Grünland G1
  • Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
  • Offenlanderhaltung G6
  • Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7

Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Ökologischer Landbau Ö

  • Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2

Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

In jedem noch laufenden Verpflichtungsjahr ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen, mit dem die genutzte Fläche nachgewiesen wird und die Auszahlung beantragt wird.

Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online eingereicht werden müssen.

Es fallen keine Gebühren an.

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Der Sammelantrag ist bis 15.05. des jeweiligen Verpflichtungsjahres zu stellen.

Die Zahlung der Förderung erfolgt im darauffolgenden Jahr bis spätestens 30.06. gemäß der EU-Vorschriften.

KULAP 2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme. Informationen dazu finden Sie in der Förderrichtlinie des KULAP 2014.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

10.04.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein
Am Bahnhof 1a
07580 Großenstein

Telefon

+49 361 574187-001

Fax

+49 361 574187-088

E-Mail

post.gro@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

07931 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

07931 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein