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Gründungsfinanzierung

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen

Es fehlt bei Ihnen im Ort an grundlegenden Dienstleistungsangeboten, wie Ärzten oder Pflegeeinrichtungen? Sie benötigen ein Grundstück oder ein Gebäude für die Dienstleistung, die Sie in Ihrem Dorf anbieten wollen? Dann beantragen Sie eine Förderung über BASIS.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungseinrichtungen
  • Ärztehäuser
  • Dorfläden

Zudem können Sie eine Unterstützung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Gefördert werden können Sie als

  • Gemeinde
  • Natürliche Persone

Juristische Persone des öffentlichen und privaten Rechts

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung innerhalb der Gemeindeflächen der kreisfreien Städte von Erfurt, Jena, und Gera ist ausgeschlossen.

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Antragsfrist: 15. Januar für das laufende Jahr

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

20.03.2023

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera

Telefon

+49 361 574065-101

Fax

+49 361 574164-333

E-Mail

post.gera@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Zweigstelle Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Infotelefon Landentwicklung

Telefon: +49 361 574062-999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Stelle

PORTIA Servicehotline
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda

Telefon

+49 361 574013-333

E-Mail

portia.post@tlllr.thueringen.de

WWW

PORTIA Kontaktformular

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Aufzug

Nein

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Nein