Existenzgründungspass für Gründung und Nachfolge beantragen
Als natürliche Person können Sie einen Existenzgründungspass beantragen, der Sie bei wichtigen Themen rund um den Gründungs- oder Nachfolgeprozess unterstützt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Dabei geht es um Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.
Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.
- Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich. Bitte treten Sie vorab mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Kammern) in Verbindung.
- Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit, aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereiche zu wählen beziehungsweise diese zu kombinieren.
- Laden Sie das Antragsformular nach erfolgter Antragstellung im Online-Portal herunter, vervollständigen Sie dieses und drucken Sie es zusammen mit der De-minimis-Erklärung aus. Diese beiden Dokumente müssen zwingend im Original bei der TAB vorliegen. Alle weiteren benötigten Unterlagen können über das Online-Portal der TAB eingereicht werden.
- Anschließend werden der Antrag und die eingereichten Unterlagen geprüft.
- Nach erfolgter positiver Prüfung auf Förderfähigkeit des Vorhabens wird der Zuwendungsbescheid erstellt und Ihnen postalisch zugesandt.
- Um die bewilligten Fördermittel zu erhalten, muss über das Online-Portal (nach erfolgter Beratung) ein Abrufantrag gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
- Für den Existenzgründungspass können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
- Vor Antragstellung muss eine fachkundige Stelle (IHK/HWK) aufgesucht und der jeweilige Beratungsbedarf festgehalten werden.
- Die Gesamtfinanzierung der beantragten Zuwendung muss bis zur Auszahlung der Mittel gesichert sein. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei Gewährung der beantragten Zuwendung gesichert sein.
Anlagen zum Antrag:
- Betreuungsplan mit Anlage "Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts"
- Eintrittsdaten des Teilnehmenden
- Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten des Teilnehmenden
- Gegebenenfalls Nachweis der Existenzgründung/Unternehmensnachfolge, sofern bereits im Nebenerwerb erfolgt
- Deminimis-Erklärung (im Original)
- Personalausweiskopie
Gebühr: gebührenfrei
Während der Antragstellung wird ein Vorhabenszeitraum angegeben, innerhalb dessen die beantragten Beratungen stattfinden müssen. Der maximale Zeitraum umfasst neun Monate beziehungsweise maximal sechs Monate nach erfolgter Gründung. Bis maximal 3 Monate nach Vorhabensende kann der Mittelabruf erfolgen.
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von den erforderlichen Nachreichungen und den noch zu erbringenden Nachweisen/Unterlagen. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, kann sich die Bewilligung zeitlich verzögern oder – bei ausbleibenden Nachreichungen der noch fehlenden Dokumente und Unterlagen – eine Ablehnung seitens der Thüringer Aufbaubank erfolgen.
Gegen einen erlassenen Bescheid (Zuwendungs-, Änderungs-, Widerrufs- oder Rücknahmebescheid) kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim jeweils zuständigen (und im Bescheid benannten) Verwaltungsgericht zu erheben.
Mit Unterschrift unter dem Antrag bestätigen die Antragstellenden, dass Ihnen die Datenschutzinformation nach Artikel 13 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung online oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt wurde.
Sie verpflichten sich zudem, gegebenenfalls betroffene dritte Personen (zum Beispiel Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer), deren personenbezogene Daten in diesem Antrag erhoben oder zukünftig an die Thüringer Aufbaubank übermittelt werden, über die oben genannten Datenschutzinformationen zu unterrichten.
Die Antragstellenden versichern darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher in den Antragsunterlagen enthaltener Angaben. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, alle im weiteren Verfahren (Antrag/Abruf/Verwendungsnachweis) erforderlichen Angaben vollständig und korrekt abzugeben.
Bei Nichteinhaltung von Fristen kann es zum Widerruf des Antrages mit der Erhebung von Verwaltungskosten kommen. Bei Nichteinhaltungen von bestimmten Bedingungen/Auflagen (Aufbewahrungsfrist, Antragstellung als natürliche Person) kann es nach bereits erfolgter Auszahlung der Fördermittel zu Rückforderungen kommen.
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
04.08.2025
Online beantragen
Zuständige Stellen
Gorkistraße 9 99084 Erfurt
| Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
|---|---|
| Telefon | 0361 7447-0 |
| Telefon | 0800 5565156 |
| WWW | |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
99105 Erfurt
| Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
|---|---|
| Telefon | 0361 7447-0 |
| Telefon | 0800 5565156 |
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| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |