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Gründungsfinanzierung

Infrastrukturförderung

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze. Näheres erfahren Sie hier.

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.

Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:

  • Bau, Erneuerung und Instandhaltung von Flugbetriebsflächen, ortsfester Anlagen für die Flugsicherung und Luftsicherheit, ortsfeste Befeuerungsanlagen und Markierungen, von Flugplatzhochbauten einschließlich Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu Strom, Gas und Wasser sowie ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und Geräte Winterdienst und Rettungswesen
  • Grunderwerb, soweit er für den Betrieb des Flugplatzes erforderlich ist
  • Erwerb und Installation von technischer Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebes, zur Wartung der Flugbetriebsflächen und zur Durchführung instrumentengestützter An- und Abflugverfahren
  • Bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes
  • Notwendige Planungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
  • Planung, Genehmigung und Veröffentlichung von An- und Abflugverfahren

 

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 427 - Infrastrukturförderung.

Sie sind Betreiber von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen sowie Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen in Thüringen.

  • Im Rahmen der Voranmeldung: Formular zur Voranmeldung
  • Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens: Antragsformuar einschließlich Anlagen

Es fallen keine Gebühren an.

  • Nach Bewilligung: Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

Folgende Infrastrukturmaßnahmen werden nicht gefördert:

  • luftverkehrsbezogene Maßnahmen, die nicht für den prognostizierten Flugplatzbetrieb erforderlich sind
  • Infrastruktur und Ausrüstung, die in erster Linie nicht für luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden

Thüringer Landesverwaltungsamt

05.12.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Infrastrukturförderung - Referat 427
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57332-1467

E-Mail

andre.stalph@tlvwa.thueringen.de

WWW

Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur

WWW

Flugplatzförderung

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja