Infrastrukturförderung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze. Näheres erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.
Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:
- Bau, Erneuerung und Instandhaltung von Flugbetriebsflächen, ortsfester Anlagen für die Flugsicherung und Luftsicherheit, ortsfeste Befeuerungsanlagen und Markierungen, von Flugplatzhochbauten einschließlich Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu Strom, Gas und Wasser sowie ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und Geräte Winterdienst und Rettungswesen
- Grunderwerb, soweit er für den Betrieb des Flugplatzes erforderlich ist
- Erwerb und Installation von technischer Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebes, zur Wartung der Flugbetriebsflächen und zur Durchführung instrumentengestützter An- und Abflugverfahren
- Bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
- Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes
- Notwendige Planungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
- Planung, Genehmigung und Veröffentlichung von An- und Abflugverfahren
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 427 - Infrastrukturförderung.
Sie sind Betreiber von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen sowie Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen in Thüringen.
- Im Rahmen der Voranmeldung: Formular zur Voranmeldung
- Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens: Antragsformuar einschließlich Anlagen
Es fallen keine Gebühren an.
- Nach Bewilligung: Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht
Folgende Infrastrukturmaßnahmen werden nicht gefördert:
- luftverkehrsbezogene Maßnahmen, die nicht für den prognostizierten Flugplatzbetrieb erforderlich sind
- Infrastruktur und Ausrüstung, die in erster Linie nicht für luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden
Thüringer Landesverwaltungsamt
05.12.2025
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Infrastrukturförderung - Referat 427 |
|---|---|
| Telefon | |
| WWW | |
| WWW | |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
| Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |