Zum Inhalt springen
Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung

Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

 

Die Anzeige muss durch Sie Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde Ihnen vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

19.12.2023