Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.
Leistungen
- Als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin bewerben
 - Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK
 - Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ab 01.01.2013
 - Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bis 31.12.2012
 - Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen
 - Gründung oder Schließung eines Unternehmens
 - Haftung der Geschäftsführung von Unternehmen
 - Insolvenzbekanntmachungen: Auskunft über Insolvenzverfahren
 - Insolvenzgeld beantragen
 - Insolvenzverfahren öffentlich bekanntmachen
 - Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen
 - Insolvenzverwalter bestellen
 - Nachlassinsolvenzverfahren durchführen
 - Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
 - Schuldnerberatung wahrnehmen
 - Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
 - Unternehmensinsolvenz durchführen
 - Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen