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Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen

Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

Die Fahrerbescheinigung muss schriftlich beantragt werden. Sofern alle Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens von der zuständigen Verkehrsbehörde die Fahrerbescheinigung.

Bitte wenden Sie sich an die für den Betriebssitz des Verkehrsunternehmens zuständige Verkehrsbehörde beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Der Fahrer muss berechtigt sein

  • sich in Deutschland und der Europäischen Union aufzuhalten,
  • eine unselbstständige Tätigkeit auszuüben sowie
  • ein Fahrzeug der beabsichtigten Fahrzeugklasse führen zu dürfen.

  • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
  • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
    • Führerschein
    • Reisepass
    • Aufenthaltsgenehmigung
    • Arbeitserlaubnis
    • Sozialversicherungsausweis
  • Nachweis über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Kopie)

nach Nr. 1.6 der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)

Gebühr: EUR 60,00 - 120,00

https://www.gesetze-im-internet.de/g_kkostv_1998/BJNR398200998.html

Die Fahrerbescheinigung muss vor dem Einsatz des Fahrpersonals erteilt worden sein.

Die Gültigkeitsdauer ist auf der Fahrerkarte angegeben.

Geltungsdauer: 5 JAHR

abhängig vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs beziehungsweise der Klage zulässig. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid.

Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Onlinedienst.

Alternativ verwenden Sie den Antrag unter folgendem Link und senden Sie ihn ausgefüllt an die zuständige Verkehrsbehörde.

Den Antrag auf Fahrerbescheinigung muss der Verkehrsunternehmer beantragen, nicht das Fahrpersonal.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

23.03.2026