Personenbeförderung - Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.
- Sie stellen den Antrag schriftlich mittels Antragsformular an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
- Ihr Antrag wird innerhalb bestimmter Fristen geprüft.
- Es wird über die Genehmigung Ihres Antrags entschieden.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
- finanzielle Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
- fachliche Eignung des Antragstellers
- Übereinstimmung mit öffentlichem Verkehrsinteresse und Nahverkehrsplan
Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 PBefG.
Antragsunterlagen gem. § 12 PBefG in allen Fällen wie z.B.:
- Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
- Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
- eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),
- Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
- gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Die Gebühren sind abhängig von der Art des Linienverkehrs in Verbindung mit der Linienlänge und dem Verfahrensumfang.
Fristen siehe § 12 Abs. 5 - 7 PBefG.
3 – 6 Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG)
Widerspruch
Thüringer Landesverwaltungsamt
13.04.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 232 |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 57332-1462 |
| WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 232 |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
| Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |