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Eintragung in Register

Änderungen an das Vermittlerregister anzeigen

Als Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermitter und Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler, müssen Sie Änderungen der im Vermittlerregister zu Ihnen hinterlegten Daten der zuständigen Behörde mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist bei Versicherungsvermittlern und -beratern die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern), bei Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde (diese leiten die Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter).

Folgende Änderungen sind anzuzeigen:

  • Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
  • Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B. Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
  • Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
  • Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,
  • Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten
  • Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
  • Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie 
  • Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt

Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler nimmt das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.

Änderungen der Registerdaten melden Sie der zuständigen Stelle 

  • Über die vorgenommene Änderung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.

Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen

Für die Änderung Ihrer Registerdaten benötigen Sie z. B. folgende Unterlagen:

  • Bei Änderung der Firmierung oder Anschrift: Auszug aus dem Handelsregister 
  • Bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung des Familiennamens 
  • Bei Änderung der gesetzlichen Vertreter: Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Sachkundenachweis, Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei neuen vertretungsberechtigten sachkundigen Personen (Sachkundedelegation): Sachkundenachweis, Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis

Hinweis: 
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Änderungsformular der zuständigen Behörde entnehmen.

Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerstelle (Industrie- und Handelskammer).
 

Es gibt keine Fristen.

Die Änderung erfolgt bei Eintritt der angezeigten Änderungen, vollständig vorliegenden Unterlagen und Vorliegen aller Voraussetzungen regelmäßig innerhalb weniger Wochen. 

Formulare: Antragsformular für Änderungen
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein

Thüringer Finanzministerium

01.12.2023

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Die örtlich zuständige Erlaubnishehörde für Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater können Sie hier finden: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

Die örtlich zuständige Erlaubnisbehörde für Immobiliardarlehensvermittler können Sie hier finden: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

Das Vermittlerregister finden Sie hier: www.vermittlerregister.info

Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten: Übersicht Zuständigkeiten

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

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Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

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Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


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