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Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dazu gehören insbesondere folgende...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
- Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
- Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
- Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
- sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 2400 Ordnungsamt Der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten umfasst folgende Fachgebiete: - Zentrale Bußgeldstelle - Kfz-Zulassung/Fahrerlaubniswesen - Sicherheit und Ordnung/Gewerbe |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2405 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |