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Eintragung in Register

Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen (Besatzbuch). 

Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische zu enthalten.

Die Aufzeichnungen sind unverzüglich in Textform vorzunehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorzulegen.

Die Eintragungen sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten

Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik/ Oberste Fischereibehörde

untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

keine

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

08.02.2023