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Eintragung in Register

Ingenieurkammer - Eintragung in die Interessentenliste

Sie können sich bei der Ingenieurkammer Thüringen auf die Interessentenliste eintragen. Näheres erfahren Sie hier.

Leistungsbeschreibung

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen.

Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.

Sie können ihren Antrag elektronisch über das Portal des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellen. Dieser kostenfreie Dienst des Freistaates Thüringen stellt die notwendigen Dokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem

virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragsstellung. Fragen können sie direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Ingenieurkammer Thüringen richten.

Antragsformulare finden Sie unter www.ikth.de, Menüpunkt "Mitglieder - Mitglied werden"

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Immatrikulationsbescheinigung über ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule in Thüringen

Für die Eintragung in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Im Jahr der Eintragung in das Interessentenverzeichnis erhebt die Ingenieurkammer Thüringen keinen Mitgliedsbeitrag.

Ab dem Folgejahr wird eine jährliche Listenführungsgebühr von 15 Euro erhoben.

Es sind keine Fristen zu beachten, entscheidend für eine Antragsstellung ist das Interesse der antragsstellenden Person.

Über den Genehmigungsantrag entscheidet die Ingenieurkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragsstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.

Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

Die Dokumente finden Sie auf der Website der Ingenieurkammer Thüringen und sind barrierefrei ausfüllbar.

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

 

Die Eintragung in der Interessentenliste endet automatisch, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, der Studierendenstatus nicht mehr besteht oder nachgewiesen wird oder bei Verzicht auf die Eintragung.

Die Eintragung in die Interessentenliste stellt keine spätere Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder einer Eintragung als Kammermitglied bei der Ingenieurkammer Thüringen dar.

Ingenieurkammer Thüringen

11.06.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt

Telefon

0361 228730

Fax

0361 2287350

E-Mail

info@ikth.de

WWW

Ingenieurkammer Thüringen

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (Termine nur nach Vereinbarung)

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (Termine nur nach Vereinbarung)

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (Termine nur nach Vereinbarung)

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (Termine nur nach Vereinbarung)

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr (Termine nur nach Vereinbarung)

 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleThüringer Landtag/IHK

Straßenbahn1

Parkplatz

ParkplatzParkhaus Am Stadion

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja