Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
- Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Es fallen keine Gebühren an.
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
keine Angabe
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2505 |
| WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz