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Eintragung in Register

Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage

ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
  • Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
     

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

Es fallen keine Gebühren an.

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

keine Angabe

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

28.05.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-2505

E-Mail

Einwohnerwesen@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz