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Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen

Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.

Zu den Stammdaten gehören:

  • Ihr Name
  • Ihre Anschrift im Inland
  • Name mindestens einer Kontaktperson
  • Telefonnummer
  • gegebenenfalls Firma
  • gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
  • gegebenenfalls E-Mail-Adresse
  • gegebenenfalls Faxnummer

Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.

Wenn Sie die Änderung online übermitteln:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.

Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

  • Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
  • Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
  • Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
  • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Ihre Stammdaten haben sich geändert.

  • Änderungsmitteilung
  • gegebenenfalls:
    • Nachweise über Änderungen
    • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.

Bearbeitungsdauer: 2 - 12 Wochen

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

26.02.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 9499-525

Fax

+49 228 9499-400

E-Mail

mts-kraftstoffe@bundeskartellamt.bund.de

WWW

Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein