Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Links
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
keine
keine
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hessisches Ministerium der Finanzen
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Zuständige Stellen
| Stelle | Finanzamt Gera |
|---|---|
| Telefon | |
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| Öffnungszeiten | Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: Montag 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr* Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr *Es sind ausschließlich die Telefonauskunft, die Zentralfinanzkasse und die Vollstreckungsstellen erreichbar. Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleErnststr. Straßenbahn1 |
| Parkplatz | Behindertenparkplatz Gebühren: Nein Parkplatz Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |