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Anmeldepflichten

Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler)

Üben Sie keine berufliche Tätigkeit mehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in aus und verzichten Sie auf die Eintragung in die...

Leistungsbeschreibung

Üben Sie keine berufliche Tätigkeit mehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in aus und verzichten Sie auf die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen, können Sie sich in das Mitgliederverzeichnis für freiwillige Mitglieder (Ruheständler) der Architektenkammer Thüringen eingetragen lassen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Thüringen haben.  

Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) berechtigt die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ zu führen. Auf Antrag kann Ihnen die Architektenkammer aber die Erlaubnis erteilen, die genannten Berufsbezeichnungen jeweils mit dem Zusatz „im Ruhestand“ oder „i.R.“ zu führen.

Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) bauvorlageberechtigt.

Die Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler) müssen Sie schriftlich beantragen.

Eintragungsverfahren können auch über die technischen Systeme des einheitlichen Ansprechpartners abgewickelt werden:

Bitte wenden Sie sich an:

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
http://www.architekten-thueringen.de

Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen

Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

  • Wohnsitz in Thüringen
  • Beendigung der beruflichen Tätigkeit als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in und
  • Verzicht auf die bisherige Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen wegen hohen Alters oder körperlicher Leiden

In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:

  • Nachweis eines Wohnsitzes in Thüringen
  • Identitätsnachweis

Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

Mindestens 50 EUR bis maximal 100 EUR

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Über den Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

  • Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied (Ruheständler) in das Mitgliederverzeichnis

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Architektenkammer Thüringen

14.03.2020

Architektenkammer Thüringen

Zuständige Stellen

Bahnhofstraße 39 99084 Erfurt


Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon

0361 210500

Fax

0361 2105050

E-Mail

info@architekten-thueringen.de

WWW

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof Erfurt

HaltestelleAnger

Straßenbahnalle Linien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse

Gebühren: Ja

ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99107 Erfurt


Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

99107 Erfurt

Telefon

0361 210500

Fax

0361 2105050

E-Mail

info@architekten-thueringen.de

WWW

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof Erfurt

HaltestelleAnger

Straßenbahnalle Linien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse

Gebühren: Ja

ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Herr Tobias Kettwig

Fax: 0361 21050-30

E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

Downloads

Antrag auf Eintragung in das Mitgliederverzeichnis als freiwilliges Mitglied (Ruheständler)

Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'