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Anmeldepflichten

Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

14.10.2020

Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.