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Anmeldepflichten

Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben registrieren und Kennnummer erteilen

Wenn Sie eine Brüterei bzw. einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Leistungsbeschreibung

Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Es fallen Kosten an.

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Gemäß Bescheid

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

09.11.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

Telefon: +49 361 574041-131

Telefon: +49 361 574041-475

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de