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Anmeldepflichten

Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige

Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Gleichzeitig müssen Sie der Behörde ein detailliertes...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Gleichzeitig müssen Sie der Behörde ein detailliertes Sicherheitskonzept gemäß dem Vorgaben des Signaturgesetzes (SigG) vorlegen.

Voraussetzungen:

  • Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
  • Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000,00 Euro).
  • Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Sie führt die notwendige Akkreditierung des Zertifzierungsdienstes durch.

Mit der Anzeige ist in geeigneter Form darzulegen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb vorliegen.

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

0228 14-0

Fax

0228 14-8872

E-Mail

info@bnetza.de

WWW

Internetseiten der Bundesnetzagentur

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein