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Fischerei Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Thüringen Aale im Rahmen der fischereilichen Hege Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen (Besatzbuch) führen.
Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische zu enthalten.
Die Aufzeichnungen sind unverzüglich in Textform vorzunehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorzulegen.
Die Eintragungen sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik/ Oberste Fischereibehörde
keine
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
08.02.2023