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Anmeldepflichten

Informationsbeauftragte nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen

Wenn Sie als pharmazeutischer Unternehmer Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen Sie eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und Zuverlässigkeit beauftragen, die Aufgabe der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel verantwortlich wahrzunehmen.

Leistungsbeschreibung

Informationsbeauftrage müssen gemäß Arzneimittelgesetz die erforderliche Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.

Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, dass keine Arzneimittel mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr gebracht werden und dass

  • die Kennzeichnung,
  • die Packungsbeilage,
  • die Fachinformation und
  • die Werbung

mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung der Arzneimittel übereinstimmt.

Die Anzeige einer sachkundigen Person können Sie schriftlich oder online vornehmen.

  • Sie zeigen den beziehungsweise die Informationsbeauftragten mittels eines schriftlichen Antrages oder mittels des Online-Dienstes an.
  • Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
  • Wenn bei der Prüfung fehlende Dokumente auffallen, wird um Lieferung der fehlenden Dokumente gebeten.
  • Nach bestandener formeller Prüfung wird die zuständige Behörde eine Entscheidung treffen.
  • Die Anzeige kann bestätigt oder abgelehnt werden. Mit diesem Schreiben ergeht auch die Kostenentscheidung.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 24.

  • Informationsbeauftragte müssen die notwendige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Ein spezifischer Sachkenntnisnachweis ist nicht gefordert.
  • Eine (einschlägige) wissenschaftliche Vorbildung wird vorausgesetzt, um die Aufgabe der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel erfüllen zu können. 

  • Arbeitszeugnisse (Kopie)
  • Ausbildungsnachweise (Kopie)
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis  (direkte Zusendung durch das Bundesamt für Justiz an die Behörde)

Sie müssen neue Informationsbeauftragte sowie jeden Wechsel im Voraus mitteilen. Unvorhergesehene Wechsel müssen Sie unverzüglich mitteilen.

Bei aufwändigen Prüfverfahren oder Nachforderung von Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit gegebenenfalls verlängern.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

  • Widerspruch
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, erhalten Sie mit der Entscheidung über Ihre Anzeige.

Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)

27.05.2025

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 24 Standort Erfurt
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 573831-240

E-Mail

Pharmazie@tlv.thueringen.de

WWW

Internetpräsenz des TLV

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 24 Standort Erfurt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon

+49 361 573831-240

E-Mail

Pharmazie@tlv.thueringen.de

WWW

Internetpräsenz des TLV

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja