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Anmeldepflichten

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung

Wenn Sie eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der zuständigen Behörde.

Leistungsbeschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Wenden Sie sich an das Thüringer Finanzministerium als Aufsichtsbehörde über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften des Landes, PSF 900461, 99107 Erfurt.

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

  • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
  • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt und
  • sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet.

Thüringer Finanzministerium

25.10.2017

Zuständige Stellen

.

99107 Erfurt


Stelle

Thüringer Finanzministerium

99107 Erfurt

Telefon

0361 573611700

Fax

0361 573611651

E-Mail

poststelle@tfm.thueringen.de

WWW

Thüringer Finanzministerium

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHäßlerstraße

BusStadtbuslinie 9

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 3

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ludwig-Erhard-Ring 7 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

Telefon

0361 573611700

Fax

0361 573611651

E-Mail

poststelle@tfm.thueringen.de

WWW

Thüringer Finanzministerium

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHäßlerstraße

BusStadtbuslinie 9

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 3

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja