Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden
Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.
Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.
Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.
Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.
Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.
- Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
-
Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
- Änderung der Gesellschaftsform
- Eigentumsverhältnisse
- Kapitalerhöhung
- Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
- eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.
Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem sie das Dokument erhalten hat.
Bearbeitungsdauer: 10 Werktage
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
22.05.2025
Zuständige Stellen
Rauchstraße 26 10787 Berlin, Stadt
Stelle | Wirtschaftsprüferkammer (WPK) |
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Telefon | |
Fax | +49 30 726161-212 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
10746 Berlin, Stadt
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