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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung

Welche Arten von Pflanzenschutzgeräten wollen sie prüfen? Man unterscheidet in Flächen- und Raumkulturen, Granulatstreuer, Beizgeräte. Klein- und Großgeräte im Freiland und unter Dach (Gewächshäuser). Für all dies benötigen sie die entsprechende Technik.

Leistungsbeschreibung

Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.

Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Kontakt

  • Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
  • Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
  • Entsprechende Ausbildung.
  • Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.

100,00 EUR zzgl. Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung.

Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.

3-5 Tage

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

03.06.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Kontakt

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt

Telefon

+49 361 574198-000

Fax

+49 361 574198-140

E-Mail

pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Anerkennung als amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt gemäß der Thüringer VO über die Anerkennung von Kontrollwerkstätten