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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Für den Umkehr und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz.

Leistungsbeschreibung

Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

Die Ausstellung eines Befähigungsscheins erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde.

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung am Standort Erfurt.

  • Nachweis der Fachkunde (Zeugnis bzw. Lehrgangsurkunde)
  • Bescheinigung über Unbedenklichkeit
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Erteilung eines Befähigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Ausstellung eines Befähigungsscheins einschließlich dem ausgefertigten Dokument kostet 70 Euro, eine wesentliche Änderung und die Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheins kosten 40 Euro. Die Kosten für das Einholen von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung sind zusätzlich zu übernehmen und bewegen sich im Rahmen von 30 Euro bis 250 Euro.

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das Sprengstoffgesetz fallenden Tätigkeit zu stellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.

Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.

Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
  • Beiblatt A (bei Umgang mit Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen einschließlich Fundmunition)

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

21.03.2022

Zuständige Stellen

Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 573831-000

Fax

+49 361 573831-062

E-Mail

feuerwerk@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon

+49 361 573831-000

Fax

+49 361 573831-062

E-Mail

feuerwerk@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes

Beiblatt A zum Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes