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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Fischerprüfung Zulassung beantragen

Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins.

Leistungsbeschreibung

Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines.

Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung nach geregelten Bedingungen.

Die schriftliche Fischerprüfung erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.

Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Anträge gestellt werden, welche spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen müssen. Ebenso ist die Prüfungsgebühr vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten.

Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Antragsformular laut ThürFischAVO und Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges.

Prüfungsgebühr von 35 €

  • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
  • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt/oder die kreisfreie Stadt.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

17.04.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

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Öffnungszeiten

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Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

E-Mail: fisch@gera.de

Downloads

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)