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Befähigungs- und Sachkundenachweise

IHK-Unterrichtungsnachweis für Spielautomatenaufsteller erhalten

Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde. 
Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem bescheinigen, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind. Die Unterrichtung führt die Industrie- und Handelskammer durch. 
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Umfasst von der Unterrichtung sind folgende Sachgebiete:

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

Sie dürfen als Aufsteller von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die den Unterrichtungsnachweis der IHK erbringen können. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zu einem Termin zur Unterrichtung an
  • Sie besuchen die Unterrichtung. 
  • Die Unterrichtung dauert 5-6 Stunden
  • Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später 

Die Bescheinigung müssen Sie bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

Es gibt keine Voraussetzungen.

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.

Ausstellung der Bescheinigung binnen weniger Tage.
 

Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.
 

- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

Thüringer Finanzministerium

03.12.2023

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder.

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

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Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

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HaltestelleGrüner Weg

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Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

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Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


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