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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)

Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenze...

Leistungsbeschreibung

Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Für den Immissionsschutz sind Emissionen und Immissionen im Allgemeinen

  • Luftverunreinigungen,
  • Geräusche (Lärm),
  • Erschütterungen
  • Licht,
  • Wärme,
  • Strahlen,

die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Neben Emissionen menschlichen Ursprungs gibt es auch Emissionen aus natürlichen Quellen wie z. B. Vulkane, Sümpfe, Vegetation.

Beschwerdeverfahren:

Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei einer der u. g. Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.

Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert, wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können. Je konkreter die Beschwerde beschrieben wird, desto einfacher und schneller gelingt es, den Sachverhalt zu ermitteln.

LUFTVERUNREINIGUNGEN

Luftverunreinigungen (z. B. Rauch, Ruß, Staub, Gase, Dämpfe, Geruchsstoffe) entstehen vorwiegend bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, aber auch in privaten Haushalten. Sie werden primär in die unterste Schicht der Atmosphäre eingetragen. Von dort können sie auch in höhere Schichten der Atmosphäre und damit an weiter entfernte Orte gelangen.

Luftverunreinigungen lassen sich in gasförmige Substanzen, Aerosole, Partikeln und deren Kombinationen einteilen.

GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ

Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken können. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein.

ERSCHÜTTERUNGEN

Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern verstanden, die belästigende bis gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können und Schädigungen an Sachgütern verursachen können. Verursacher von Erschütterungen sind hauptsächlich industrielle und gewerbliche Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang der Verkehr.

STRAHLUNG, LICHT, WÄRME

Der Begriff Strahlung beschränkt sich im Geltungsbereich des Immissionsschutzes auf nicht ionisierende Strahlung, wie z. B. elektromagnetische Felder durch Mobilfunk oder Elektrofreileitungen oder auch Licht- und Wärmestrahlungen.

zuständige Stellen bei LUFTVERUNREINIGUNGEN:

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Straßenverkehr:
    • Autobahnen: Autobahndirektion,
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenverkehr:
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
      Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
    • andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
  • Luftverkehr:
    • zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
    • militärisch: siehe Fluglärm (Militär)

zuständige Stellen bei GERÄUSCHE, LÄRM,  LÄRMSCHUTZ:

  • Industrie-, Gewerbe- und Baulärm:
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Lärm von Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Straßenverkehrslärm:
    • Autobahnen: Autobahndirektion,
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenlärm
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
      Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
    • andere Schienenwege:
      regionale Verkehrsbetriebe
    • zivil:
      Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
    • militärisch:
      siehe Fluglärm (Militär)
  • Nachbarschaftslärm
    • innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
    • außerhalb Dienstzeit: Polizei
  • Sport- und Freizeitlärm (privat)
    • innerhalb Dienstzeit:
      Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
    • außerhalb Dienstzeit:
      Polizei
  • Sport- und Freizeitlärm mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    • außerhalb Dienstzeit: Polizei
  • Gaststättenlärm
    • innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
    • außerhalb Dienstzeit: Polizei

zuständige Stellen bei ERSCHÜTTERUNGEN:

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Straßenverkehr
    • Autobahnen: Autobahndirektion,
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenverkehr
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
    • Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
    • andere Schienenwege: regionale Verkehrbetriebe

zuständige Stellen bei STRAHLUNG, LICHT, WÄRME:

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Mobilfunk:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Leipzig/Standort Erfurt, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361/7398-0

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

17.12.2019

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Telefon

0361 57394-2000

Fax

0361 57394-2222

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt
Amthorstraße 11
07545 Gera

Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.

Sie beschäftigen sich insbesondere mit
- Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
- Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
- Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
- Kontrolle und Überwachung
- Ordnungswidrigkeiten

Telefon

0365 838-4201

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

Umwelt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-4220

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4220 Immissionsschutz/Chemikalien/Abfall
Amthorstraße 11
07545 Gera

Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen oder elektromagnetischen Feldern auf die Umwelt, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Prozesse freigesetzt wurden (Emissionen). Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Um-welteinwirkungen zu verhindern oder so zu begrenzen, dass Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen für die Bevölkerung und die Umwelt vermieden beziehungsweise reduziert werden.

Unter Chemikaliensicherheit werden die nationalen und internationalen Bemühungen bezeichnet, durch Gesetze, Übereinkommen, etc. den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien (Gefahrstoffen) zu gewährleisten. Chemikaliensicherheit bedeutet gesundheitlichen Verbraucherschutz im Interesse aller Bürger und ist zugleich wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes.
Die Untere Abfallbehörde berät Gewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen sowie Selbstständige und Privatpersonen bei allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und der ordnungsgemäßen, schadlosen Abfallentsorgung.
Dabei sind die Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sicherzustellen.
Abfälle müssen dabei in erster Linie vermieden und ansonsten verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Insbesondere für die gewerbliche Wirtschaft, aber letztendlich für jeden Bürger als Abfallerzeuger resultieren daraus vielfältige Anforderungen an das Wie des Umgangs mit Abfällen, die einer umfangreichen behördlichen Überwachung unterliegen.

Telefon

0365 838-4201

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

Immissionsschutz

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein