Sachverständige des Handwerks
Wenn Sie von der Handwerkskammer als Sachverständige/r öffentlich bestellt werden möchten, dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Sachverständigen werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Grundlagen hierfür bilden die Handwerksordnung, Gewerbeordnung und die Sachverständigenordnung. Die Handwerkskammer überprüft vor der Bestellung und während der Dauer der öffentlichen Bestellung die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde der von ihnen bestellten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben ihre Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Jeder Sachverständige des Handwerks ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Sachverständige werden tätig für Gerichte, Institutionen, Unternehmen und Verbraucher.
Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Erfurt.
Zuständig ist die Rechtsabteilung Ihrer Handwerkskammer.
Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Erfurt.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Erfurt.
Die Gebühr für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen durch die Handwerks-kammer richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer
kein Rechtsbehelf vorhanden
Wer einen von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen möchte, kann sich im Internet in der Sachverständigendatenbank des Handwerks informieren und direkt mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen.
Bezüglich der Vergütung empfiehlt es sich, dies im Vorfeld mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Entschädigung in dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
Handwerkskammer Erfurt
23.06.2026
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Zuständige Stellen
| Stelle | Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Referat Recht |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 8225-199 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag + Sonntag |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBusbahnhof Gera StraßenbahnHaupbahnhof / Theater |
| Parkplatz | ParkplatzBielitzstraße Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |