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Erlaubnisse und Genehmigungen

Als besonders sachkundiger Versteigerer öffentlich bestellen und vereidigen lassen

Sie können beantragen, als besonders sachkundiger Versteigerer öffentlich bestellt und vereidigt zu werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gesetzlich angeordnete öffentliche Versteigerungen (beispielsweise zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden. Deswegen müssen Sie nachweisen, dass Sie besondere fachliche Kenntnisse und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit besitzen.

Als öffentlich bestellter Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen 
verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Die Bestellung kann nur für Sie als natürliche Person und nicht für ein Unternehmen beantragt werden. 

Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.

  • Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Zusätzlich kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten einholen.
  • Gegebenenfalls wird Ihre Sachkunde durch ein besonderes Fachgremium überprüft.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern.

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  • Sie besitzen eine Versteigerererlaubnis
  • Bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: Sie besitzen überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung von Wertgegenständen, die typischerweise in Pfandhäusern beliehen werden, beispielsweise Teppiche, Pelze, Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat. Dies ist die sogenannte „allgemeine besondere Sachkunde“.
  • Bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Sie können besondere Kenntnisse auf dem Gebiet nachweisen, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
  • Sie kennen sämtliche einschlägige Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
  • Sie besitzen mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
  • Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
  • Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers gewährleisten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
  • Ggf: Sie besitzen ein bestimmtes von der Behörde festgelegtes Mindestalter
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  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Bei Selbstständigen: Nachweis der Versteigerererlaubnis
  • Bei Angestellten:
    • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
    • Freistellungsbescheinigung des Arbeitgebers
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Ggf. Auflistung der in den letzten Jahren durchgeführten Versteigerungen
  • Ggf. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Ggf. Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Ggf. exemplarische Versteigerungskataloge
  • Ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ggf. Haftpflichtversicherung

Für die Bestellung werden Kosten erhoben.

Bearbeitungsdauer: 6 - 18 Monate

  • In einigen Bundesländern ist zunächst ein Widerspruch einzulegen. 
  • Verwaltungsgerichtliche Klage 
  • Konkrete Angaben sind der Rechtsmittelbelehrung im Ausgangsbeschied zu entnehmen.

  • Formular: Antragsformular der zuständigen Stelle
  • Schriftformerfordernis: ja
  • Onlineverfahren: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Die öffentliche Bestellung ist eine zusätzliche besondere Qualifikation, die Sie berechtigt Versteigerungen in den oben aufgeführten, rechtlich besonders geregelten Fällen durchzuführen. 
Sie können auch die sogenannte Versteigerer-Erlaubnis beantragen, die Sie allgemein zur gewerbsmäßigen Durchführung von Versteigerungen berechtigt und für die weniger strenge Voraussetzungen gelten.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

23.11.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung - Referat 510
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57332-1427

Fax

0361 37 73 74 91

E-Mail

christina.lorenz@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung - Referat 510

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja