ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen
Wenn Sie während Ihrer Pilotenausbildung in die Ausbildungsorganisation (ATO) wechseln möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
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Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
- Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
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Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Ausbildungsprogramm
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
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Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel
Gebühr: EUR 50,00 - 150,00
Innerhalb der Ausbildungsfrist können Sie den ATO-Wechsel und die Genehmigung des individuellen Ausbildungsprogramms jederzeit vor der Fortsetzung der Ausbildung beantragen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
- Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
11.12.2024
Online beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1 |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-4197 |
WWW | Informationen zum Referat L1 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) |
Öffnungszeiten | Telefonzeiten:
Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |