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Erlaubnisse und Genehmigungen

Bauen - Antrag auf Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Wenn die Planung Ihres Bauvorhabens von den geltenden Vorschriften abweicht, können Sie einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den Vorschriften stellen. 

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, zum Beispiel von der Thüringer Bauordnung, den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung, müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen.

Das gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.

Eine Zulassung für Abweichungen benötigen Sie auch, wenn nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.

In Thüringen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag die Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen.

an die untere Bauaufsichtsbehörde

Eine Abweichung von Vorschriften der Thüringer Bauordnung (ThürBau) oder von Vorschriften aufgrund der Thüringer Bauordnung (ThürBau) kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung von der abgewichen soll zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen und mit einzubeziehen.

Eine Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist.

Eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

07.02.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

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Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

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StraßenbahnLinie 1

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ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein