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Verwaltung & Bürgerservice
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz

Baugenehmigung

Abteilung Baugenehmigung (untere Bauaufsichtsbehörde)

Die Abteilung Baugenehmigung im Amt für Bauordnung und Denkmalschutz nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO) wahr und untergliedert sich in drei Bereiche, welche folgende Aufgaben wahrnehmen:

Bereich Vorhabenprüfung:

Hier erfolgt die Prüfung der Bauanträge hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben und Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Zudem ist die Prüfung konkreter Fragen im Vorbescheidsverfahren durchzuführen. Beim Vorliegen aller Voraussetzungen ergehen entsprechende begünstigende Bescheide. In diesem Zusammenhang wird auch über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen entschieden.
Bei nichtbegünstigenden Entscheidungen erfolgen Anhörungen.
Die Verfahren im Genehmigungsfreistellungsverfahren werden ebenfalls in diesem Bereich betreut.
Auch die Beratung von Bürgern, Bauherren und bauvorlageberchtigten Architekten und Ingenieuren wird hier durchgeführt.

Hier findet auch die Prüfung der Bauanträge für Werbeanlagen statt.

Bereich Prüfung technischer Nachweise:

Hier erfolgt die Prüfung von statischen Berechnungen und Brandschutznachweisen.
Weiterhin werden hier teilweise die beantragten Abweichungen von Brandschutzvorschriften geprüft.
Außerdem wird bei der Ausführung von Projekten die Überprüfung auf Einhaltung einschlägiger Vorschriften und Richtlinien auf der Grundlage der erstellten Prüfberichte / vorliegender Ausführungsunterlagen vorgenommen.
Die Abnahme fliegender Bauten und damit im Zusammenhang stehender Einzelveranstaltungen ist als weiterer Tätigkeitsbereich zu nennen.
Die Beratung von Tragwerksplanern, Fachplanern und Entwurfsverfassern zu den entsprechenden Sachverhalten wird durchgeführt.

Bereich Bauausführung:

Hier erfolgt die Überprüfung der errichteten baulichen Anlagen anhand der erteilten Genehmigungen in der Ausführungsphase insbesondere durch:
Ortseinsichten, Wertung der Feststellungen und Veranlassung weiterer Maßnahmen, Durchführung von Anhörungen bei der Bauausführung, Erarbeitung von Baueinstellungsverfügungen einschließlich Kostenfestsetzungen,  Einholung der notwendigen Bescheinigungen als Voraussetzung für die Aufnahme der Nutzung, Feststellen von Ordnungswidrigkeiten bei Baurechtsverstößen und statistischer Erhebungen.
Weiterhin gehören die Bearbeitung baurechtlicher Sachverhalte außerhalb laufender Baugenehmigungsverfahren einschließlich der dazugehörigen Anhörungen oder Baueinstellungsverfügungen zum Aufgabenprofil.