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Erlaubnisse und Genehmigungen

Die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung "Markenkäse" erteilen

Wenn Sie Käse unter der Bezeichnung "Markenkäse" vermarkten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Stelle.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Produkt unter der Bezeichnung „Markenkäse“ führen möchten, dann müssen Sie dafür die Erlaubnis der zuständigen Stelle einholen. Diese wird die Einhaltung der Vorgaben zu personellen, baulichen und technischen Anforderungen prüfen sowie Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an Markenkäse abfordern.

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Erteilung der Genehmigung per schriftlichem Bescheid

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
 

Die Genehmigung wird erteilt, wenn der verantwortliche technische Leiter sowie die bauliche und technische Einrichtung des Betriebes die Gewähr dafür bieten, daß der hergestellte oder fertiggelagerte Käse der Güteklasse Markenkäse entsprechen wird.

Bei Betrieben, die Käse herstellen oder fertiglagern, muß ferner Käse der Sorte, für die die Genehmigung beantragt wird, in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen den Anforderungen an Markenkäse entsprochen haben

Fertiglagerer dürfen "Markenkäse" nur in den Verkehr bringen, wenn er in einem Betrieb hergestellt ist, für den die Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung „Markenkäse" erteilt ist.

Formloser schriftlicher Antrag

Es fallen Kosten an.

Erteilung der Genehmigung vor Inverkehrbringen

Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen ca. 2-3 Wochen

Gemäß Bescheid

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

09.11.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Marktüberwachung Milch

Telefon: +49 361 574041-488

Telefon: +49 361 574041-439

E-Mail: Milch@tlllr.thueringen.de