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Erlaubnisse und Genehmigungen

Energieversorgung: Belieferung von Haushaltskunden mit Energie - Anzeige

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich bei der...

Leistungsbeschreibung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich bei der Regulierungsbehörde anzeigen.

Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der

  • personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
  • Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen.

Eine Liste der angezeigten Unternehmen wird von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

14.04.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

0228 14-0

Fax

0228 14-8872

E-Mail

info@bnetza.de

WWW

Internetseiten der Bundesnetzagentur

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein