Zum Inhalt springen
Erlaubnisse und Genehmigungen

Individuelles Ausbildungsprogramm mit Erleichterungen für (ehemalige) Inhabende einer militärischen Pilotenlizenz aus Deutschland beantragen.

Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen oder besaßen bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
     

  • Sie besitzen oder besaßen eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland.
  • Die neue ATO kann ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 

  • bei Vertretung: Vollmacht 
  • Teil-FCL Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • militärisches Beiblatt
  • Bestätigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr über die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten

Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung (militärische Lizenzen)

Gebühr: EUR 60,00 - 180,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramm jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

  • Widerspruch

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

11.12.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1

38144 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-4100

Fax

+49 531 2355-4197

E-Mail

ato@lba.de

WWW

Informationen zum Referat L1 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:

Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein