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Erlaubnisse und Genehmigungen

Luftverkehr - Luftfahrerschein erwerben (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz)

Sie möchten Privatpilot werden? Dann benötigen Sie einen Luftfahrerschein, den Sie nach erfolgreicher Ausbildung in einer Flugschule bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen können. Sie können den erteilten Luftfahrerschein auch erneuern oder umwandeln lassen.

Leistungsbeschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden.

Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und die für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) in die Zuständigkeit der Luftsportverbände.

Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung findet in einer genehmigten Luftfahrerschule (ATO) bzw. einer registrierten Luftfahrerschule (DTO) statt und umfasst die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten u.a. in Navigation, Luftfahrzeugkunde, Betriebsverfahren, Kommunikation, Meteorologie, Flugleistung und Flugplanung sowie Luftrecht. 

Die Erneuerung der Berechtigung sowie die Umwandlung der Erlaubnis werden auf Antrag des Inhabers des Luftfahrerscheins vorgenommen.

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

Thüringer Landesverwaltungsamt   Ref. 520, Luftverkehr   Jorge-Semprún-Platz 4   99423 Weimar

Fachliche Voraussetzungen:

Ausbildung in Theorie und Praxis mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen

erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung

Nachweis des Erwerbs von praktischen Sprechfunkrechten (z.B. BZF)

Persönliche Voraussetzungen:

je nach Art der Erlaubnis Mindestalter

charakterliche Zuverlässigkeit

durch einen Flugmediziner festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit

Von der Luftfahrerschule vorzulegen:

Anmeldung zur Ausbildung

Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen

nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Kopie des Personalausweises

Vom Bewerber vorzulegen:  

Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners

Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren

bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O

Auszug aus dem Fahreignungsregister

Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)

Für die Erteilung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 50,00 € – 70,00 € erhoben.

Nicht darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren und Auslagen für die theoretische und praktische Prüfung.

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

07.12.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung BPL oder LAPL (B) (Ballon)

Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung PPL (A) oder LAPL (A) (Motorflug)

Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung PPL (H) oder LAPL (H) (Hubschrauber)

Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung SPL oder LSPL (S) (Segelflug)

Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung

Antrag auf Abnahme der Theorieprüfung

Antrag auf Abnahme der Theorieprüfung - Bestätigung der Prüfungsreife

Antrag auf Änderung eines Luftverkehrbetreiberzeugnisses (AOC) nach ORA. GEN. 130 der VO 965/2012

Antrag auf Änderung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) nach ORA. GEN. 130 oder VO (EU) 1178/2011

Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG für Sicherheitsbeauftragte

Antrag auf Durchführung einer Zuverlerlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LUFTSIG für Luftfahrer

Antrag auf Erneuerung Klassen/Musterberechtigungen

Antrag auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg unbemannten Luftfahrtsysteme bis 5 kg Gesamtmasse im Freistaat Thüringen

Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für einen unbemannten Freiballon (Wetterballon) im Freistaat Thüringen

Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten im Freistaat Thüringen

Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung zum Aufstieg eines unbemannten Fesselballon