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Erlaubnisse und Genehmigungen

Paketbeförderungsdienst - Genehmigung / Anzeigepflicht gemäß § 36 Postgesetz

Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung der Bundesnetzagentur.

Leistungsbeschreibung

Wer Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, hat die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Anzeigepflichtige Tätigkeiten sind

  • Beförderung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, wenn diese Tätigkeit im Auftrag eines Lizenznehmers (als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe) erfolgt
  • Beförderung von Briefsendungen über 1000 Gramm
  • Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg
  • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften
  • Kurierdienst gemäß § 5 PostG

Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung der Bundesnetzagentur.

Die Beförderung von Paketen bis 20 kg ist erlaubnisfrei.

In jedem Falle müssen Sie den Paketbeförderungsdienstes als Gewerbe anmelden.

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.

Ein Vordruck zur Anzeige mit weiteren Informationen steht unter nachfolgendem Link zur Verfügung.

Zuständige Stellen

Tulpenfeld 4 53113 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 317
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

0228 14-0

Fax

0228 14-6317

E-Mail

Ref-317@bnetza.de

WWW

Internetseiten der Bundesnetzagentur

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53105 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 317

53105 Bonn, Stadt

Telefon

0228 14-0

Fax

0228 14-6317

E-Mail

Ref-317@bnetza.de

WWW

Internetseiten der Bundesnetzagentur

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein