Parkausweis für gemeinnützige Einrichtung und sozialen Dienst beantragen
Wenn Sie für eine gemeinnützige Einrichtung oder einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Diese berechtigt Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken
- im eingeschränkten Halteverbot,
- in Bewohnerparkzonen oder
- in Parkraumbewirtschaftungszonen, also Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten.
Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel zeitlich begrenzt gültig und gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Beispielsweise dürfen Sie beim Parken weder andere Personen gefährden noch behindern.
- Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort
- Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung
- Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt die Ausnahmegenehmigung
- Erhalt eines Park-Ausweises zur Auslage im Fahrzeug oder Online per App/ QR-Code im Mobilgerät
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Tätigkeitsbereich, wie zum Beispiel an die untere Straßenverkehrsbehörde oder die Ordnungsbehörde.
- gemeinnützige Einrichtungen oder Einrichtung eines sozialen Dienstes
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder Online-Portale zur Verfügung.
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 bis 767,00 Euro
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Widerspruch
- Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
01.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4705 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |