Parken - Ausnahmegenehmigung Parken für Betriebe beantragen
Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.
Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.
- Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder online.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welches Online-Portal für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
- Stellen Sie den Antrag und legen Sie alle notwendigen Unterlagen vor oder laden diese in einem Online-Portal hoch.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Ihren Betriebe erteilt.
- Die Nachweise können je Kommune unterschiedlich sein: zum Beispiel als Karte zur Auslage im Fahrzeug oder als App auf Ihrem mobilen Endgerät.
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.
- Antrag mit Begründung
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugschein
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.
Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.
Erkundigen Sie sich in der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Gebühren können je Kommune, Satzung und anderer Grundlagen unterschiedlich sein.
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach möglichen Fristen.
- in der Regel sofort
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach der Bearbeitungszeit für Ihr Anliegen.
Widerspruch
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.
Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welches Online-Portal für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
27.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4705 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |