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Erlaubnisse und Genehmigungen

Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen

Sie möchten ein Mischfuttermittel für den Eigenbedarf mit tierischen Bestandteilen herstellen? Dann benötigen Sie eine Registrierung. Wenn Sie in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer halten, benötigen Sie dafür eine Zulassung.

Leistungsbeschreibung

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln für den Selbstbedarf und bei Verwendung von Fischmehl, verarbeiteten tierischen Proteinen, Nichtwiederkäuer-Blutprodukten, verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten benötigen Sie eine Registrierung.  Werden in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer gehalten, benötigen Sie dafür eine Zulassung für Selbstmischer gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 Anhang IV in der jeweils gültigen Fassung.

Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.

Bei einer Zulassung erfolgt eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.

Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.

Ihr Futtermittelunternehmen ist nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert

vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

2 – 4 Wochen, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Schriftform möglich: ja

Email möglich: ja

Persönliches Erscheinen möglich: ja

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – Referat 21

15.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Futtermittelüberwachung

Telefon: +49 361 574041-357

E-Mail: Futtermittel@tlllr.thueringen.de