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Erlaubnisse und Genehmigungen

Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen

Sie möchten ein Mischfuttermittel für den Eigenbedarf mit tierischen Bestandteilen herstellen? Dann benötigen Sie eine Registrierung. Wenn Sie in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer halten, benötigen Sie dafür eine Zulassung.

Leistungsbeschreibung

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln für den Selbstbedarf und bei Verwendung von Fischmehl, verarbeiteten tierischen Proteinen, Nichtwiederkäuer-Blutprodukten, verarbeiteten tierischem Protein aus Nutzinsekten benötigen Sie eine Registrierung.  Werden in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer gehalten, benötigen Sie dafür eine Zulassung für Selbstmischer gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung (siehe Rechtsgrundlage).

Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.

Bei einer Zulassung erfolgt eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.

Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Hinweis:

Aufgrund der Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich des Einsatzes von tierischem Protein in Futtermitteln werden die Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.

  • Ihr Futtermittelunternehmen ist nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert

  • vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Hinweis:

Aufgrund der Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich des Einsatzes von tierischem Protein in Futtermitteln werden die Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Schriftform möglich: Ja

E-Mail möglich: Ja

Persönliches Erscheinen möglich: Ja

Hinweis:

Aufgrund der Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich des Einsatzes von tierischem Protein in Futtermitteln werden die Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

15.10.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Futtermittelüberwachung

Telefon: +49 361 574041-357

E-Mail: Futtermittel@tlllr.thueringen.de