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Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
Sie sind ein Landwirt? Für die Herstellung, die Verarbeitung, die Lagerung, den Transport und/oder das Inverkehrbringen von Futtermitteln benötigen Sie eine Registrierung/Zulassung
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie sind ein Landwirt und erzeugen Futtermittel (z.B. Grünfutter, Silage, Heu, Getreide, Ölsaaten, Leguminosen), die Sie ggf. im eigenen Betrieb an lebensmittelliefernde Tiere (auch Pferde) verfüttern und/oder die erzeugten Futtermittel an Dritte (Landwirte, Landhandel, Tierhalter) abgeben (als Abgabe gilt Verkauf, Verschenken, Tauschen usw.)
Sie sind ein Landwirt und stellen hofeigene Futtermischungen her. Sie verwenden hierzu selbst erzeugte Futtermittel, zugekaufte Einzelfuttermittel (z.B. Sojaschrot, Rapskuchen) und/oder Mischfuttermittel (z.B. Milchleistungsfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfuttermittel).
Sie sind ein Landwirt und verwenden der beim Silieren ein Siliermittel.
Sie sind ein Landwirt, der in seine hofeigene Futtermischung Zusatzstoffe (z.B. Harnstoff) oder Vormischungen, die Zusatzstoffe enthalten, einmischt. Dann benötigen Sie eine Registrierung nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung.
Ein Landwirt, der Kokzidiostatika (Mittel gegen Kokzidiose), Histomonostatika (Mittel gegen Protozoen => Einzeller) oder Vormischungen mit diesen Zusatzstoffen in hofeigene Futtermittel einmischt, benötigt eine Zulassung.
Für Landwirte aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in Jena einzureichen.
- das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail, Fax oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.
Bei einer Zulassung erfolgt vorab eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz
futtermittel@tlllr.thueringen.de
+49 (0) 361 574041-357
- Sie betreiben eine Landwirtschaft.
Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens, der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist, gesondert zu erfolgen
- vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) vom 3. Dezember 2001 i.d.g.F.
und
Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) vom 9. September 2006 i.d.g.F.
2 – 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Schriftform möglich: ja
Email möglich: ja
Persönliches Erscheinen möglich: ja
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum– Referat 21
17.05.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz
futtermittel@tlllr.thueringen.de
+49 (0) 361 574041-357
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Futtermittelüberwachung
Telefon: +49 361 574041-357
E-Mail: Futtermittel@tlllr.thueringen.de