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Erlaubnisse und Genehmigungen

Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen

Sie sind ein Landwirt? Für die Herstellung, die Verarbeitung, die Lagerung, den Transport und/oder das Inverkehrbringen von Futtermitteln benötigen Sie eine Registrierung/Zulassung

Leistungsbeschreibung

Sie sind ein Landwirt und erzeugen Futtermittel (z.B. Grünfutter, Silage, Heu, Getreide, Ölsaaten, Leguminosen), die Sie ggf. im eigenen Betrieb an lebensmittelliefernde Tiere (auch Pferde) verfüttern und/oder die erzeugten Futtermittel an Dritte (Landwirte, Landhandel, Tierhalter) abgeben (als Abgabe gilt Verkauf, Verschenken, Tauschen usw.)

Sie sind ein Landwirt und stellen hofeigene Futtermischungen her. Sie verwenden hierzu selbst erzeugte Futtermittel, zugekaufte Einzelfuttermittel (z.B. Sojaschrot, Rapskuchen) und/oder Mischfuttermittel (z.B. Milchleistungsfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfuttermittel).

Sie sind ein Landwirt und verwenden der beim Silieren ein Siliermittel.

Sie sind ein Landwirt, der in seine hofeigene Futtermischung Zusatzstoffe (z.B. Harnstoff) oder Vormischungen, die Zusatzstoffe enthalten, einmischt. Dann benötigen Sie eine Registrierung nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung.

Ein Landwirt, der Kokzidiostatika (Mittel gegen Kokzidiose), Histomonostatika (Mittel gegen Protozoen => Einzeller) oder Vormischungen mit diesen Zusatzstoffen in hofeigene Futtermittel einmischt, benötigt eine Zulassung.

Für Landwirte aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in Jena einzureichen.

- das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail, Fax oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.

Bei einer Zulassung erfolgt vorab eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz

futtermittel@tlllr.thueringen.de

+49 (0) 361 574041-357

- Sie betreiben eine Landwirtschaft.

Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens, der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist, gesondert zu erfolgen

- vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) vom 3. Dezember 2001 i.d.g.F.

und

Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) vom 9. September 2006 i.d.g.F.

2 – 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Antrag zur Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte

Schriftform möglich: ja

Email möglich: ja

Persönliches Erscheinen möglich: ja

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum– Referat 21

17.05.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz

futtermittel@tlllr.thueringen.de

+49 (0) 361 574041-357

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Futtermittelüberwachung

Telefon: +49 361 574041-357

E-Mail: Futtermittel@tlllr.thueringen.de