Zum Inhalt springen
Erlaubnisse und Genehmigungen

Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen

Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .

Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

17.11.2021

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-2490

E-Mail: gewerbe@gera.de

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung