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Erlaubnisse und Genehmigungen

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung

Wenn Sie eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der zuständigen Behörde.

Leistungsbeschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

  • Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
  • Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, gegebenenfalls Nachreichung möglich
  • Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung

Wenden Sie sich an das Thüringer Finanzministerium als Aufsichtsbehörde über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften des Landes, PSF 900461, 99107 Erfurt.

Die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die in § 2 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) geregelt sind. Folgende Voraussetzungen müssen Unternehmen demnach erfüllen, um als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft anerkannt zu werden und soweit sich aus den Vorschriften des Kapitalgesetzbuches nichts anderes ergibt:

  • Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer vergleichbaren Rechtsform nach dem Recht der EU-Mitgliedstaaten oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
  • Grund- oder Stammkapital von mindestens einer Million Euro.
  • Satzungssitz und Sitz der Geschäftsleitung im Inland, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
  • Formulierung eines klaren Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Der Tätigkeitsbereich darf sich ausschließlich auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen beschränken.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und sich auf Basis des Sachverhaltes Änderungen ergeben können.

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

  • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
  • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt und
  • sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
  • Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrem Bescheid. 

Thüringer Finanzministerium

03.07.2026

Zuständige Stellen

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Postfach 900 461 99107 Erfurt


Stelle

Thüringer Finanzministerium
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99107 Erfurt

Telefon

0361 573611700

Fax

0361 573611651

E-Mail

poststelle@tfm.thueringen.de

WWW

Thüringer Finanzministerium

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHäßlerstraße

BusStadtbuslinie 9

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 3

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ludwig-Erhard-Ring 7 99099 Erfurt


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